Spezialisierung

Chemische und pharmazeutische
Chemiker in pharmazeutischen Fabriken
Maschinenbau und Konstruktion
Elektronik und Elektrotechnik
Humanressourcen
Softwareentwickler und Programmierer
IT-Berater und IT-Analysten
Gesundheits- und Altenpflegekräfte
Handwerksberufe
Experten für Wirtschaft und Betriebswirtschaftslehre
Account-Manager und Kundendienst
Produktionsassistenten (alle Sektoren)
Mitarbeiter und Verkäufer
Produktionsleiter (alle Branchen)
Handwerker
andere Beschäftigungen
Krankenpflege
Architekten und Bauingenieure

Wichtige allgemeine Informationen und häufig gestellte Fragen

Wichtiger Hinweis:
Sehr geehrte BewerberInnen, Wir bitten Sie um die Zusendung folgender Unterlagen:
1. Persönliches Foto 4*6
2. Lebenslauf nach europäischem System: wird elektronisch auf der Webseite der ersten Vertragspartei ausgefüllt
3. Eine Kopie des Reisepasses
4. Motivationsschreiben für die gewünschte Beschäftigung im Wordoffice-Programm
5. Abiturzeugnis / inklusive Noten
6. Hochschulabschluss/ Zeugnis
7. Liste mit Einzelnoten (transcript of record)
8. Bescheinigung über die Anzahl der praktischen und theoretischen Stunden der Hochschule/ Fakultät
9. Alle Abschlusszeugnisse und Berufsbezeichnung sowie alle ausführlichen praktischen Kompetenzen
10. Arbeitserlaubnis / Bescheinigung zur Berufsausübung
11. Praktikumsnachweis (falls vorhanden)
12. Geburtsurkunde
13. Nachweis über Deutsch-, Sprachkenntnisse (falls vorhanden)
14. Ärztliches Attest „Freisein von Krankheiten“
15. Führungszeugnis
16. Bescheinigungen über frühere Arbeitserfahrungen
17. Von Ihnen unterschriebene Vollmacht an die GRC German-Resources-Company GmbH

Wichtige Hinweise:
– Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt und nach Zusage bzw. Bestätigung der Beschäftigung in Deutschland ins Deutsche übersetzt werden.
– Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
– Nachdem Erhalt der erforderlichen Unterlagen, werden wir Sie von unserem Büro aus kontaktieren. Wir bitten um etwas Geduld und Ihr Verständnis.
Im Falle einer Zusage müssen Sie mit dem Erlernen der deutschen Sprache und mit dem erforderlichen Verfahren bei der deutschen Botschaft beginnen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Ja, es ist notwendig, ein Reisevisum nach einer Zusage der Stelle zu erhalten,
Es hängt von der Art der Staatsangehörigkeit ab, die Sie besitzen.

Die spezialisierten Fachkräfte verfügen über:
• Berufsqualifikationen mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren.
• Akademische Abschlüsse in verschiedenen Bereichen.
Folgende Anforderungen bzw. Voraussetzungen sind von Fachkräften zu erfüllen:

• Anerkennung der Facherbeiterqualifikation
• Einholung eines unverbindlichen Stellenangebots
• Berufsausübungserlaubnis
• ein Reisepass und ein Personalausweis
• Inhaber von in Deutschland erworbenen Abschlüssen brauchen ihre Abschlüsse nicht anerkennen zu lassen. Desweiteren werden viele EU-Abschlüsse in Deutschland anerkannt.

Die Möglichkeiten sind:
• Erhalt eines konkreten Stellenangebots für einen Zeitraum von mindestens „12“ zwölf Monaten.
• Die Eignung der Qualifikation für die angestrebte Stelle.
• Das Jahresgesamtgehalt darf nicht weniger als (55,200.00 Euro) betragen.
• Bestimmte Berufe wie Medizin, Ingenieurwesen, Mathematik und Informatik, das Gesamtjahresgehalt beträgt umgerechnet (46.500 Euro).
Ja, sie haben das Recht auf Weiterbeschäftigung in ihrem Fachgebiet, sofern die Bundesagentur für Arbeit über die Eignung ihrer ausländischen Qualifikation für die auszuübende Tätigkeit entscheidet.
Sie können die Blaue Karte EU beantragen bzw. bekommen, wenn sie insgesamt (45.540,00) Euro pro Jahr aus der Arbeit verdienen. Liegt der Jahresverdienst jedoch darunter, müssen sie zusätzlich die gesetzliche Rentenversicherung im Herkunftsland nachweisen.
Sie können in diesem Bereich ohne Nachweis einer Qualifikation, z. B. als Facharbeiter, unter folgenden Voraussetzungen tätig werden:
• Erwerb von einem Abschluss in den letzten sieben Jahren, der ähnlich mit dem Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschluss ist mit dreijähriger Berufsausübung.
• Gesamtjahresgehalt von mindestens (49.680.00) Euro.
• Deutschkenntnisse auf mittlerem Niveau (B1 / B2), wobei die Sprachbedingung entfallen kann, wenn die Eignung des Arbeitsplatzes für den Mitarbeiter nachgewiesen wird, der der englischen Sprache mächtig ist.
Ja, dies ist in den von der Ausländerbeschäftigungsordnung geregelten Bereichen zulässig wie Geschäftsführer, Kraftfahrer, Köche, Künstler, Sportler etc.
Dies erfolgt durch Zusendung der Bewerbung und der erforderlichen Unterlagen über die Website unseres Unternehmens, das Arbeits- und Studienmöglichkeiten in Europa, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland, bietet.