Wichtige allgemeine Informationen und häufig gestellte Fragen
Wichtiger Hinweis:
Sehr geehrte BewerberInnen, Wir bitten Sie um die Zusendung folgender Unterlagen:
1. Persönliches Foto 4*6
2. Lebenslauf nach europäischem System: wird elektronisch auf der Webseite der ersten Vertragspartei ausgefüllt
3. Eine Kopie des Reisepasses
4. Motivationsschreiben für die gewünschte Beschäftigung im Wordoffice-Programm
5. Abiturzeugnis / inklusive Noten
6. Hochschulabschluss/ Zeugnis
7. Liste mit Einzelnoten (transcript of record)
8. Bescheinigung über die Anzahl der praktischen und theoretischen Stunden der Hochschule/ Fakultät
9. Alle Abschlusszeugnisse und Berufsbezeichnung sowie alle ausführlichen praktischen Kompetenzen
10. Arbeitserlaubnis / Bescheinigung zur Berufsausübung
11. Praktikumsnachweis (falls vorhanden)
12. Geburtsurkunde
13. Nachweis über Deutsch-, Sprachkenntnisse (falls vorhanden)
14. Ärztliches Attest „Freisein von Krankheiten“
15. Führungszeugnis
16. Bescheinigungen über frühere Arbeitserfahrungen
17. Von Ihnen unterschriebene Vollmacht an die GRC German-Resources-Company GmbH
Wichtige Hinweise:
– Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt und nach Zusage bzw. Bestätigung der Beschäftigung in Deutschland ins Deutsche übersetzt werden.
– Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
– Nachdem Erhalt der erforderlichen Unterlagen, werden wir Sie von unserem Büro aus kontaktieren. Wir bitten um etwas Geduld und Ihr Verständnis.
Im Falle einer Zusage müssen Sie mit dem Erlernen der deutschen Sprache und mit dem erforderlichen Verfahren bei der deutschen Botschaft beginnen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Ja, es ist notwendig, ein Reisevisum nach einer Zusage der Stelle zu erhalten,
Es hängt von der Art der Staatsangehörigkeit ab, die Sie besitzen.
• Berufsqualifikationen mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren.
• Akademische Abschlüsse in verschiedenen Bereichen.
• Anerkennung der Facherbeiterqualifikation
• Einholung eines unverbindlichen Stellenangebots
• Berufsausübungserlaubnis
• ein Reisepass und ein Personalausweis
• Inhaber von in Deutschland erworbenen Abschlüssen brauchen ihre Abschlüsse nicht anerkennen zu lassen. Desweiteren werden viele EU-Abschlüsse in Deutschland anerkannt.
• Erhalt eines konkreten Stellenangebots für einen Zeitraum von mindestens „12“ zwölf Monaten.
• Die Eignung der Qualifikation für die angestrebte Stelle.
• Das Jahresgesamtgehalt darf nicht weniger als (55,200.00 Euro) betragen.
• Bestimmte Berufe wie Medizin, Ingenieurwesen, Mathematik und Informatik, das Gesamtjahresgehalt beträgt umgerechnet (46.500 Euro).
• Erwerb von einem Abschluss in den letzten sieben Jahren, der ähnlich mit dem Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschluss ist mit dreijähriger Berufsausübung.
• Gesamtjahresgehalt von mindestens (49.680.00) Euro.
• Deutschkenntnisse auf mittlerem Niveau (B1 / B2), wobei die Sprachbedingung entfallen kann, wenn die Eignung des Arbeitsplatzes für den Mitarbeiter nachgewiesen wird, der der englischen Sprache mächtig ist.